Diensthunde

Privat

Unsere Polizeihunde sind in ihrer Freizeit nichts anderes als normale Familienhunde, welche mit ihrem Hundeführer und seiner Familie zusammen wohnen. Ob sie dabei in der Wohnung oder in einem Zwinger gehalten werden, hängt von den Vorlieben des Besitzers und natürlich den Platzverhältnissen am Wohnort ab.


In der Regel übernimmt der Hundeführer seinen Hund im Alter von ca. 9 bis 12 Wochen, wobei auch dies wiederum von den persönlichen Ansichten abhängt. Es gibt auch Möglichkeiten, einen ausgebildeten Diensthund zu kaufen, wobei ich aber die erste Variante klar bevorzuge, da ein Junghund als sehr soziales Wesen mit 2 Jahren stark an seinen Besitzer gebunden ist und unter einem Besitzerwechsel auf jeden Fall leidet.

Oft wird die Frage gestellt, ob ein Polizeihund denn für seine Arbeit «scharf» gemacht wird und dadurch eine potentielle Gefahr darstellt. Dazu muss klar gesagt werden, dass eben die Ausbildung dem Hund die Möglichkeit gibt, seine Triebe sehr gut auszuleben und zu kanalisieren. Von einem «Scharfmachen» kann absolut keine Rede sein, denn ein Polizeihund beisst im Einsatz nicht zu, weil er Angst hat oder aggressiv ist, sondern weil durch ein bestimmtes Kommando seines Führers und/oder eine Aktion des polizeilichen gegenübers (Angreifer, flüchtender Täter etc.) sein natürlicher Beute- oder Wehrtrieb angesprochen wird. Aggressive, nicht mehr führbare Hunde hätten bei der Polizei wenig Chancen und würden wohl auch den Wesenstest nicht bestehen.

Sollte ein (ehemaliger) Polizeihund, eventuell auf Grund seiner Schutzdienst- oder Interventions-Ausbildung, nicht mehr so sozialverträglich sein, wie dies das sichere Zusammenleben verlangt, stehen dem Hundeführer heutzutage auch tierschutzgerechte Hilfsmittel wie zum Beispiel atmungsaktive und hechel- und fangfreundliche Maulkörbe zur Verfügung. So können auch diese Hunde nach ihrer Pensionierung noch einen schönen Lebensabend mit ihrer Familie verbringen und müssen nicht auf ihre regelmässige Gassirunde verzichten.

Die Besitzverhältnisse der Hunde sind je nach Kanton bzw. Korps unterschiedlich. Während die Hunde bei einigen Korps dem Staat gehören, erwerben die Hundeführerinnen und Hundeführer ihren Hund bei anderen Korps privat und erhalten dann eine pauschale Entschädigung (das sogenannte «Wartegeld»), eine Kilometerentschädigung für das private Fahrzeug bei Pikettaufgeboten und, wiederum je nach Korps, auch eine Entschädigung für Futter- und Tierarztkosten


< zurück