Willkommen an Bord!
An dieser Stelle möchte ich Infos zu den Themen Schifffahrt und Wassersport und zum Verhalten an und auf Gewässern mit Ihnen teilen.
Zur Unfallvermeidung hat die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft ein paar einfache Regeln definiert:
Flussregeln:
- Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein!
- Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
- Boote nicht zusammenbinden! – Sie sind nicht mehr manövrierfähig.
- Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden!
- In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
- Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!
Baderegeln:
- Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen!
- Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! – Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
- Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit.
- Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen.
- Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.
- Lange Strecken nie alleine schwimmen! – Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.
Freitauchregeln:
- Tauche nie allein – überwache deine Tauchkameraden.
- Tauche nur, wenn du dich wohl fühlst – Medikamente und Suchtmittel beeinflussen deinen Körper.
- Tauche nicht mit Schwimmbrille oder Ohrpfropfen – eine falsche Ausrüstung ist gefährlich.
- Atme vor dem Tauchen normal – hyperventilieren ist lebensgefährlich.
- Atme nur an der Wasseroberfläche – vermeide unter Wasser die Aufnahme von fremder Luft.
- Sei nicht waghalsig – gehe keine Risiken ein.
Falls trotzdem ein Unfall passiert ist, zögern Sie nicht, Hilfe anzufordern! Setzen Sie sofort über Telefon 117 oder 112 einen Notruf ab, wenn Sie bemerken, dass jemand im Wasser in Not geraten ist! Die Rettungskräfte brauchen immer eine gewisse Zeit, um zu reagieren bzw. die Rettung in die Wege zu leiten und im Wasser kann schon eine sehr kurze Zeit über Leben oder Tod entscheiden!
Wenn Sie als Schiffsführer/in unterwegs sind, befolgen Sie bitte die Verhaltensregeln für den Schiffsverkehr, nehmen Sie Rücksicht auf die übrigen Benutzer des Gewässers (Schwimmer, SUPler, Schlauchbootfahrer, andere Schiffe) und achten Sie die Natur (Wassertiere, Pflanzen und Uferzonen sind besonders verletzlich).
Sollten Sie als Passagier/in auf einem Schiff mitfahren, wird Ihr Schiffsführer bzw. ihre Schiffsführerin Sie über die zu beachtenden Regeln instruieren. Bitte befolgen Sie unbedingt seine/ihre Anweisungen, denn er/sie ist für die Sicherheit an Bord verantwortlich und Sie unterstehen während der ganzen Fahrt auch gesetzlich seinem/ihrem Kommando.
Interessante Videos:
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Nützliche Downloads:
- Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG)
- Verordnung über die Binnenschifffahrt (BSV)
- Verordnung über die Rheinschiffahrt zwischen Neuhausen und Rheinfelden
- Verordnung über die Schifffahrt des Kantons Aargau
- Wichtigste Schifffahrtszeichen der Binnenschifffahrt
- Flussführer Hochrhein
- Flusskarten Schweiz (Erkunden und Befahren von Flüssen)
- Klingnauer Stausee Hinweise
- Merkblatt «Kleinschifffahrt auf der Aare» des Kantons Aargau
- Merkblatt «Kleinschifffahrt am Hochrhein
- Merkblatt «Kleinschifffahrt auf der Limmat» des Kantons Aargau
- Merkblatt «Kleinschifffahrt auf der Reuss» des Kantons Aargau
- Merkblatt «Funk- und Radaranlagen auf Schweizer Gewässern»
- Merkblatt «Pedalos»
- Merkblatt «Stehpaddler (SUP)»
- Merkblatt «Todesfalle Wehre»
Ich selbst bin sowohl privat, als auch beruflich ab und zu auf dem Wasser unterwegs. Dabei bin ich berechtigt, Motorschiffe auf Binnen- und Grenzgewässern zu führen und bis zu 12 Fahrgäste – auch gewerbsmässig – zu befördern.
Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel!
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