Diensthunde

Schutzhunde

Als Such- und Schutzhunde werden bei uns hauptsächlich die folgenden Rassen eingesetzt:
Deutscher Schäferhund
Dobermann
Malinois
Riesenschnauzer
Rottweiler

Sie werden in folgenden Disziplinen ausgebildet:

Schutzdienst
Die Ausbildung im Schutzdienst stützt sich auf die Prüfungsordnung der zivilen Schutzhundeausbildung, ist jedoch für die Polizeiarbeit leichten Änderungen unterworfen. Der ausgebildete Hund muss den Hundeführer bei einem Angriff sofort verteidigen («Führerverteidigung»), wobei er den Angreifer kräftig zu fassen und erst loszulassen hat, wenn dieser den Angriff aufgibt und stillsteht (bzw. wenn der Hundeführer dies kommandiert). Danach muss der Hund den Angreifer aufmerksam bewachen, bis dieser gesichert ist.

Fährten
Der Hund muss in der Lage sein, die Fährte einer Person über längere Distanz und auch bei schwierigen Bedingungen zu verfolgen. Dabei muss er ausschliesslich seine Nase benutzen (ein Hund besitzt ca. 250 Millionen Riechzellen, wir Menschen nur gerade deren 5 Millionen). Trifft er auf der Fährte auf Gegenstände des Fährtenlegers (der flüchtigen Person also), hat er diese entweder zu apportieren (aufzunehmen und dem Hundeführer zu bringen) oder zu verweisen (sich davor hinzulegen). Welche Variante der jeweilige Hund lernt, ist die Entscheidung des Hundeführers. Der Hund ist bei der Fährtenarbeit über eine sechs bis zehn Meter lange Fährtenleine mit dem Hundeführer verbunden.

Sachenrevier / Wegrandsuche
Dabei muss der Hund einen Geländeabschnitt systematisch nach Gegenständen absuchen, wobei er keiner Fährte folgen darf. Findet er einen Gegenstand, muss er diesen wiederum entweder apportieren oder verweisen. Der Hund ist dabei nicht angeleint und wird vom Hundeführer mit kurzen Richtungsangaben gelenkt.

Personenrevier / Patrouillendienst
Diese Arbeit ist besonders dann gefragt, wenn ein Täter zum Beispiel in einen Wald geflüchtet ist bzw. in einem bestimmten Gebiet vermutet wird. Der Hundeführer begibt sich dann mit dem Hund an den Rand des fraglichen Gebietes und schickt den Hund in geraden Schlägen in das Gebiet hinein. Dieser muss dann den Täter suchen, wobei er ebenfalls keiner Fährte folgen soll. Findet er diesen, setzt er sich vor ihn hin und verbellt ihn. Danach begibt sich der Hundeführer zum Hund, leint diesen an und befiehlt dem Täter, sein Versteck zu verlassen. Unternimmt der Täter einen Fluchtversuch oder greift er Hund oder Hundeführer an, hat er diesen zu stellen (siehe «Schutzdienst»). Eine besondere Art des Personenreviers ist das Gebäuderevier. Hier wird der Hund in ein Gebäude geschickt, in welchem eine Person (z. Bsp. ein Einbrecher) vermutet wird. Der Hund hat dann wie auch im Wald die Aufgabe, den Täter zu suchen, ihn zu stellen und einen allfälligen Angriffs- oder Fluchtversuch sofort zu vereiteln.

Unterordnung
Praktisch jeder Diensthund, egal welcher Fachrichtung, muss diese Prüfungsdisziplin beherrschen. «Unterordnung» ist dabei nicht weniger als die Grundlage einer jeden Arbeit mit dem Hund, denn nur wenn der Hund sich auf seinen Hundeführer konzentriert und seine Kommandos zuverlässig befolgt, kann mit ihm gearbeitet werden. Grob umschrieben lernt der Hund dabei folgendes:
– Leinenführigkeit
– Frei folgen
– Herkommen
– Schussreaktion
– Setzen, legen
– Lautgeben
– Apportieren
– Hochsprung
– Frei Ablegen.


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